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REACh-Pflichten der Betriebe

REACh weist den Betrieben, die industriell oder gewerblich mit chemischen Stoffen umgehen, bestimmte Aufgaben zu. Diese finden sich teils als "explizite Pflichten" im Text der REACh-Verordnung; teils sind sie aber als "implizite Pflichten" unausgesprochen vorausgesetzt. Die Pflichten unterscheiden sich danach, ob ein Unternehmen in der Rolle als

  • Hersteller oder Importeur bzw.
  • als nachgeschalteter Anwender und hier als
    - Formulierer bzw. als
    - End-Anwender eines Stoffes

in Erscheinung tritt. Dabei kann es vorkommen, dass ein Unternehmen nicht nur eine "REACh-Rolle" auszufüllen hat, sondern mehrere.

Was ein Unternehmen zu welchem Zeitpunkt konkret zu tun hat, hängt zudem davon ab, auf welcher "Station" des Risikomanagements es sich in Bezug auf den jeweiligen Stoff gerade befindet.

Wenn ein Unternehmen in Erfahrung bringen will, wie es sich auf REACh vorbereiten kann, dann sind die beiden o.g. Zuordnungen zu klären:

  1. Welche "Rolle" nehme ich ein?
  2. Um welche ""Station" des Risikomanagements geht es?

Beide Fragen sind für jeden Stoff getrennt zu klären. (Eine Übersicht über Rollen und Stationen finden Sie hier ...)

Eine genaue Darstellung der Pflichten und Anforderungen, die mit REACh auf die beteiligten Unternehmen zukommen, finden Sie in folgendem Dokument (Stand 15.2.2007): 

(Pflichten nach REACh - Eine Einführung für Unternehmen, 16 Seiten, pdf 217 KB)

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Rollen und Stationen, einschließlich der zu leistenden Kommunkikations- und Kooperationsbeträge sowie der jeweils anzunehmenden Anreizsituation findet sich in der Vorstudie Vorstudie zum RUH-Projekt.

 

Auf der Fachveranstaltung "Risikokommunikation in der Produktkette" am 23.11.06 war in Arbeitsgruppen u.a. an konkreten Fallbeispielen eine Vorbereitung auf REACH möglich.    

 

 
 
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