Glossar
Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Alleinvertreter
- Beschreibungen des Begriffes:
Übernimmt Aufgaben und Pflichten von Importeuren im Hinblick auf die Erfüllung der REACH-Verordnung.
"Außerhalb des EWR ansässige Unternehmen können einen in Europa ansässigen Alleinvertreter benennen, der die Aufgaben und Pflichten von Importeuren im Hinblick auf die Erfüllung der REACH-Verordnung übernimmt. Dies kann den Zugang ihrer Produkte zum EWR-Markt erleichtern, die Belieferung sicherstellen und die Importeure entlasten." https://echa.europa.eu/de/support/getting-started/only-representative