Glossar
Detailview for term
- name of the term: Waiving
- descriptions of the term:
Beschreibt die unter REACH mögliche Auslassung von ansonsten vorgeschriebenen Tests.
Im Rahmen von REACH sind drei Möglichkeiten für den Verzicht auf die Durchführung von Prüfungen ("Waiving") vorgesehen:
- die grundsätzlich immer vorgesehene Möglichkeit, Prüfungen dann nicht durchzuführen, wenn dies wissenschaftlich nicht erforderlich oder technisch nicht machbar ist;
- die in Anhang IX der REACH-Verordnung vorgesehenen allgemeinen Bestimmungen für Abweichungen von den Standardprüfprogrammen nach den Anhängen V bis VIII;
- spezielle Waiving-Bedingungen für einzelne Prüfungen (Beispiel: gemäß Anhang VI.6.6.1: Verzicht auf den 28-Tage-Test bei fehlender Exposition des Menschen).