Glossar
Detailview for term
- name of the term: Zuständige Behörde
- descriptions of the term:
Die von den Mitgliedstaaten zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung eingerichtete/n Behörde/n bzw. Stellen (Art. 3 Nr. 18).
Zuständige Behörde für die Registrierung ist die Chemikalienagentur; zuständige nationale Behörde in Deutschland ist voraussichtlich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund (BAuA, http://www.baua.de/).