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Für Unternehmen

Die REACH-Verordnung schafft einen regulatorischen Kontext, der einerseits bestimmte Pflichten formuliert, andererseits aber im Wesentlichen darauf ausgelegt ist, die Eigen-Verantwortung der wirtschaftlichen Akteure zu stärken. Vor diesem Hintergrund kommt es darauf an, dass die in Art. 1 Abs. 3 REACH festgehaltene Aufgabenzuweisung an die Industrie, "sicherzustellen", dass sie nur solche Stoffe zu vermarktet, die weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt nachteilig beeinflussen, Eingang in das unternehmerische Handeln findet.